In der FCI gibt es verschiedene Prüfungen in der Fährtenarbeit. Die üblicherweise erste davon besteht in der Abteilung A der Gebrauchshundeprüfung Stufe 1, die auch als eigenständige Prüfung abgelegt werden kann und dann Fährtenprüfung 1 (FPr 1) genannt wird. Die Kennzeichen FPr 1 bis FPr 3 für erfolgreich absolvierte Fährtenprüfungen sind keine Ausbildungskennzeichen der FCI im engeren Sinn. Für ein Ausbildungskennzeichen müssen die anspruchsvolleren FH 1, FH 2 oder IPO FH erreicht werden.

Die Prüfungen werden von zugelassenen Leistungsrichter der Mitgliedsvereine in den Landesorganisationen der FCI abgenommen. Der Teilnehmer muss Mitglied eines Mitgliedsvereins der jeweiligen Landesorganisation der FCI sein. Für die Fährtenhundprüfung (FH) muss die Begleithundeprüfung vor Prüfungsantritt bestanden sein. In der FCI gibt es Fährtenhundprüfungen in verschiedenen Stufen, für die es jeweils ein Mindestalter des Hunds gibt: Für FH 1 und FH 2 beträgt es 18 Monate, für IPO FH 20 Monate.

In der Fährtenhundprüfung Stufe 1 (FH 1) muss die Fährte mindestens 1200 Schritt lang sein. Dem Gelände entsprechend werden sechs rechte Winkel in der Fährte eingearbeitet. Auf offenem Gelände muss die Hauptfährte von zwei frischen Fährten gekreuzt werden. Auf der Fährte werden vier Gegenstände in unregelmäßigen Abständen abgelegt, die vorher 30 Minuten lang vom Fährtenleger getragen werden. Die Gegenstände bestehen aus unterschiedlichem Material und dürfen sich in der Farbe nicht wesentlich vom Gelände abheben.

Für die Fährtenhundprüfung Stufe 2 (FH 2) muss die Fährte eine Länge von 1800 Schritt aufweisen und sieben Winkel beinhalten, mindestens zwei davon spitzwinklig. Ein Schenkel der Fährte bildet einen halbkreisförmigen Bogen. Die Fährte muss von einer frischen Verleitungsfährte geschnitten werden, also einer Fährte, der der Hund nicht folgen darf. Auf der Fährte werden sieben Gegenstände abgelegt. Findet der Hund diese nicht, kann er höchstes befriedigend bewertet werden.

Die höchste Fährtenhundprüfung ist die IPO FH. Hier muss der Hund an zwei Tagen zwei von verschiedenen Fährtenlegern an verschiedenen Orten gelegte Fährten ausarbeiten. Die Fährten haben eine Länge von 1800 Schritten, beinhalten 7 Winkel, darunter mindestens 2 spitze, einen halbkreisförmigen Bogen und einen Schenkel im Verlauf des Geländes. Sieben Gegenstände werden auf der Fährte abgelegt. Jede Fährte wird von einer Verleitungsfährte zweimal gekreuzt.